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Dorfleitner, Gregor / Ilmberger, Franziska / Meyer-Scharenberg, Carmen Heft 01/2010
Die Bewertung von Unternehmen nach dem Erbschaftsteuerreformgesetz
Durch die Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts stellt sich für Unternehmensnachfolger und deren Berater die Frage, ob sie für die Unternehmensbewertung von dem Wahlrecht zum vereinfachten Ertragswertverfahren Gebrauch machen oder ein Wertgutachten in Auftrag geben. Der Beitrag vergleicht zwei Bewertungsansätze, die für die Bestimmung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage angewendet werden können. Es sind dies das vereinfachte Ertragswertverfahren und das reguläre Ertragswertverfahren in Form der Equity-Methode, welche insbesondere die Kapitalkosten differenzierter abbildet. Bei einem Vergleich anhand typisierter Bewertungskonstellationen zeigt sich, dass es nur in seltenen Fällen zu einer Bewertungsgleichheit kommt. In vielen realistischen Fällen kommt es zu einer zum Teil sehr deutlichen Überbewertung durch das vereinfachte Verfahren im Vergleich zur Equity-Methode. Es sind aber auch realistische Fälle denkbar, in denen das vereinfachte Verfahren zu einer Unterbewertung führt.
 
With the act reforming the German Erbschaftsteuerrecht (law of inheritance and gift tax) successors of an enterprise and their consultants have to decide whether they use the simplified method of business valuation according to the German Erbschaftsteuergesetz or pay for an expensive valuation report. The purpose of this article is to compare two different valuation techniques that are permissible according to the Erbschaftsteuerrecht, the simplified method and the equity method, which is standard practice and models the cost-ofcapital aspect in a more sophisticated way. By comparing standardised valuation situations it becomes apparent that the results of both methods are equal only in very few cases. In many realistic situations the simplified method leads to a material overvaluation as compared to the equity method. However, in some realistic situations the simplified method of business valuation can also yield to an undervaluation.

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